2. Mit Instruktionsverfügung vom 10. Mai 2023 wurde das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege abgelehnt und der Beschwerdeführer aufgefordert, innert einer Frist von 10 Tagen seit Zustellung der Verfügung einen Kostenvorschuss von Fr. 1'000.00 zu bezahlen. 3. Hierauf ersuchte der Beschwerdeführer erneut um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege, worauf der Instruktionsrichter am 5. Juni 2023 verfügte, über das Gesuch werde nach Eingang der Vorakten entschieden. 4. Nach Eingang der Vorakten erliess der Instruktionsrichter am 14. Juni 2023 folgende Verfügung: 1. Das Gesuch um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege wird abgelehnt.