Entscheid des Amtes für Migration und Integration vom 30. März 2023 -2- Das Verwaltungsgericht entnimmt den Akten und zieht in Erwägung: 1. Mit Eingabe vom 27. April 2023 erhob der Beschwerdeführer gegen den Einspracheentscheid des Rechtsdienstes des Amtes für Migration und Integration Kanton Aargau (Vorinstanz) vom 30. März 2023 betreffend Familiennachzug beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau (Verwaltungsgericht) Beschwerde und ersuchte unter anderem um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege.