Der Eindruck, den die Gemeindevertreter anlässlich des Gesprächs vom 24. Februar 2023 von der Beschwerdeführerin erhielten (vgl. Beschwerdeantwort des Gemeinderats), vermag an dieser Beurteilung nichts zu ändern. Es ist nicht erkennbar und wird in keiner Art und Weise dargetan, dass die anwesenden Personen über das nötige Fachwissen verfügt hätten, um die damaligen kognitiven Fähigkeiten der Beschwerdeführerin einschätzen zu können.