Situation - in die neuronale Abteilung des Kantonsspitals Aarau verlegt worden. Infolge einer zerebralen Beeinträchtigung sei sie danach bis am 6. März 2023 nicht im Stande gewesen, den Entscheid des Gemeinderats zu verstehen und die entsprechenden Prozesshandlungen vorzunehmen (vgl. Verwaltungsgerichtsbeschwerde, Beilage 4 und 5). Kognitive Einschränkungen gelten als häufige Folge eines Schlaganfalls und können einen Hinderungsgrund für fristgebundene Rechtshandlungen darstellen (vgl. Replik, Beilage 9).