4.3. Vor Verwaltungsgericht legt die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 27. April 2023 ein ausführlicheres Attest von Dr. med. B. vom 21. April 2023 vor; dieses enthält eine detaillierte Diagnostik zu dem am 22. Januar 2023 erlittenen Schlaganfall (Verwaltungsgerichtsbeschwerde, Beilage 4). Am 12. Juni 2023 reicht die Beschwerdeführerin eine Stellungnahme von C., behandelnder Assistenzarzt der Klinik für Neurologie im Kantonsspital Aarau, vom 2. Juni 2023 nach. Darin werden die Einschätzungen von Dr. med. B. als zutreffend anerkannt und die gesundheitlichen Einschränkungen der Beschwerdeführerin bestätigt (Replik, Beilage 9).