dies sei unterblieben und daraus dürfe ihr kein Nachteil erwachsen. Mit Replik vom 12. Juni 2023 ergänzt die Beschwerdeführerin, mangels Protokoll könne heute nicht mehr nachvollzogen werden, was am 24. Februar 2023 mit den Sozialen Diensten genau besprochen wurde. Sodann mache der Gemeinderat auch keine konkreten Angaben zu ihrem damaligen Gesundheitszustand, namentlich der Fähigkeit, den Entscheid zu erfassen und das korrekte Rechtmittel zu ergreifen. Schliesslich sei Dr. med. (richtig: MMed) C. - einer der behandelnden Ärzte des Kantonsspitals Aarau - mit der medizinischen Einschätzung von Dr. med.