2. 2.1. Die Beschwerdeführerin beanstandet, sie sei vom 22. Januar 2023 bis zum 6. März 2023 aufgrund der Folgen einer Erkrankung (Schlaganfall) kognitiv dermassen eingeschränkt gewesen, dass es ihr nicht möglich gewesen sei, den Inhalt des Gemeinderatsbeschlusses zu erfassen und ein Rechtsmittel dagegen zu ergreifen oder ergreifen zu lassen. Dies bestätige eine nachvollziehbare und klare medizinische Stellungnahme ihres Hausarztes Dr. med. B.. Erst anlässlich eines Gesprächs mit diesem am 10. März 2023 habe sie realisiert, dass es sich beim Entscheid vom 23. Januar 2023 um eine anfechtbare Verfügung handle.