A. bewohnt eine 2,5-Zimmerwohnung, deren Mietzins Fr. 1'270.00 beträgt und damit Fr. 370.00 über dem Richtwert der örtlichen Mietzinsrichtlinien liegt. 2. Am 22. Januar 2023 erlitt A. einen Schlaganfall und musste notfallmässig hospitalisiert werden. 3. Am 23. Januar 2023 beschloss der Gemeinderat Q.: 1. Frau A. wird ab 1. Januar 2023 materielle Hilfe im Betrag von Fr. 1'923.20 pro Monat abzüglich sämtlicher Einnahmen gewährt. Das beiliegende Budget vom 19. Januar 2023 bildet einen integrierenden Bestandteil dieser Verfügung. (…) Gemäss Budget wurden die Wohnkosten im Betrag von Fr. 900.00 übernommen.