1. A. wird ab 01.02.2013 bis zum 28.02.2013 mit Sozialhilfe gemäss individueller Budgetberechnung unterstützt. 2. A. wird die Arbeitsstelle im D. werken und wohnen, zu einem Pensum von 80% ab 01.02.2013 zugewiesen. Der Lohn wird auf dem sozialhilferechtlichen Existenzminimum festgelegt. (…) Dieser Entscheid ist in Rechtskraft erwachsen.