Entsprechend dem Sozialhilfebudget vom Mai 2023 wird der Beschwerdeführerin ein Wohnkostenbeitrag von Fr. 1'059.50 gewährt und werden davon Fr. 295.50 in Abzug gebracht. Die betreffende Reduktion begründet der RSD damit, entsprechend dem angefochtenen Entscheid vom 18. April 2023 seien ab April 2022 bis Juni 2023 monatliche Wohnkosten der Beschwerdeführerin von Fr. 1'059.50 zu übernehmen. Da der RSD bis anhin einen höheren Wohnkostenbeitrag ausbezahlt habe, sei die betreffende Differenz unmittelbar zurückzuerstatten und ratenweise von der laufenden materiellen Hilfe in Abzug zu bringen (E-Mail vom 27. April 2023).