2.6. Die Beschwerdeführerin reichte vor der Vorinstanz handschriftliche Notizen zur Belegung ihrer Wohnungssuchbemühungen zwischen Ende Dezember 2021 bis anfangs Mai 2022 ein (Vorakten der Beschwerdestelle SPG 33 ff.). Bei den Akten der Gemeinde finden sich zudem E-Mail-Anfra- gen der Beschwerdeführerin für den gleichen Zeitraum; die meisten dieser Anfragen sind auch in den erwähnten handschriftlichen Notizen enthalten. Diese betrafen – soweit ersichtlich – Wohnungen, in denen die Hundehaltung nicht gestattet war (Vorakten der Gemeinde 1-8). Weiter liegen zwei Wohnungsbewerbungen (mit Formular) vom 23. April 2022 und vom 6. Mai 2022 vor (Vorakten der Gemeinde 52 f.);