2.5. Entsprechend den Mietzinsrichtlinien der Gemeinde Q. werden für einen 1- Personenhaushalt monatliche Wohnkosten von maximal Fr. 850.00 inkl. Nebenkosten übernommen (Vorakten der Gemeinde 60). Der Beschwerdeführerin wurde im Gemeinderatsbeschluss vom 29. November 2021 die Auflage erteilt, sich um eine den Mietzinsrichtlinien entsprechende Wohnung zu bemühen und die Suchbemühungen zu belegen. Ihr wurde in Aussicht gestellt, dass im Widerhandlungsfall ab 1. April 2022 nur noch monatliche Wohnkosten von maximal Fr. 954.20 (inklusive Nebenkosten) übernommen würden (vorne lit.