Im Mai und Juni 2022 lägen wiederum keine Bemühungen mehr vor. Unabhängig davon, dass der Gemeinderat im Beschluss vom 29. November 2021 keine feste Anzahl an Wohnungsbewerbungen vorgegeben habe, könne im Zeitraum von Dezember 2021 bis März 2022 weder von einer intensiven noch ernsthaften Wohnungssuche der Beschwerdeführerin ausgegangen werden. Dies auch vor dem Hintergrund, dass sich die aufgeführten Wohnungen über dem vorgegebenen Preisrahmen von Fr. 850.00 bewegt hätten. Nicht nachvollzogen werden könne, weshalb sich die Beschwerdeführerin ab dem 5. Januar bis Ende März 2022 überhaupt nicht mehr mit der Wohnungssuche befasst habe.