Bei ihren Suchbemühungen habe sich die Beschwerdeführerin auf die Region "ab T. Richtung U." beschränkt. Die behandelnde Psychiaterin Dr. med. C. praktiziere in S.. Zudem werde sie einmal pro Woche von der psychologischen Spitex des "D." besucht und müsse sich daher in deren Einsatzgebiet aufhalten. Schliesslich habe sie im Mai 2023 im Ambulatorium U. eine Traumatherapie begonnen, welche in V. fortgesetzt werde. Nachdem ihr die Benützung eines Autos von der Gemeinde untersagt worden sei, sei sie darauf angewiesen, in der Umgebung ihrer medizinischen bzw. therapeutischen Leistungserbringer zu wohnen.