Die therapierende Psychiaterin stellte in einer Stellungnahme vom 19. Juni 2020 (Beschwerdeantwortbeilage) zu Handen der IV-Stelle folgende Diagnosen: Rezidivierende depressive Störung, mittelgradige Episode (F33.1); generalisierte Angststörung (F41.1); Panikattacken im öffentlichen Raum (F41.0); sonstige phobische Störungen, Tunnelphobie (F40.8); komplexe posttraumatische Belastungsstörung (F43.1). Der Gesundheitszustand der hilfesuchenden Person steht der Umsetzung einer Weisung zur Wohnungssuche nur unter ausserordentlichen Umständen entgegen (vgl. Entscheid des Verwaltungsgerichts WBE.2014.58 vom 18. September 2014, Erw. II/2.3.3).