Vorakten der Beschwerdestelle SPG 49). Nach der Rechtsprechung sind Arztzeugnisse, die eine 100 %-ige Arbeitsunfähigkeit attestieren, für sich alleine kein Grund, welcher eine unterstützte Person während mehrerer Monate an der Wohnungssuche hindert (Entscheid des Verwaltungsgerichts WBE.2021.95 vom 15. Juli 2021, Erw. II/4.2; Urteil des Bundesgerichts 8C_95/2007 vom 13. August 2007, Erw. 3.3). Dies muss auch für die Beschwerdeführerin gelten, die über einen längeren Zeitraum hinweg zu 80 % oder 100 % arbeitsunfähig war.