1.2. Bei den Akten liegen Arbeitsunfähigkeitszeugnisse, ausgestellt durch Dr. med. C., Fachärztin Psychiatrie und Psychotherapie FMH, S.. Danach war die Beschwerdeführerin von Januar 2020 bis Mitte Mai 2020 zu 100 % arbeitsunfähig, danach von Mitte Mai 2020 bis Ende März 2021 jeweils zu 80 % (Beschwerdeantwortbeilagen). Neuere Arztzeugnisse belegen eine vollständige Arbeitsunfähigkeit für Januar bis August 2022 (Vorakten der Gemeinde 119 ff.; Vorakten der Beschwerdestelle SPG 49).