5. Eine realistische Fristerstreckung bezüglich Mietzinskürzung, da zum Zeitpunkt des Entscheides die Kündigungsfrist (30. März 2023) bereits abgelaufen war. Wir haben Mietverträge durch welche nur per 31. März, 30 Juni und 30. September gekündigt werden kann. 6. Eine verbindliche Antwort auf meine Frage an den RSD, wie sich meine Unterstützungsverhältnisse ändern und berechnen würden, wenn ich die aktuelle Wohnung mit meiner Mutter teilen würde.