"Der Gemeinderat geht in diesem Protokoll ausschliesslich auf die Übernahme der Mietkosten ein. Diese sind aber Bestandteil des seit 19.04.2021 laufenden Verfahrens bei der Kantonalen Beschwerdestelle. Daher erhebe ich hiermit fristgerecht Beschwerde gegen das erwähnte Protokoll – speziell zu Punkt 4 in welchem bereits per 01. April 2022 Kürzungen angekündigt werden." 2. Die Beschwerdestelle SPG entschied am 18. April 2023: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Dispositivziffer 1 des Entscheids des Gemeinderats Q. vom 11. April 2022 wird von Amtes wegen angepasst und lautet neu wie folgt: