b. die monatlichen Mietzinszahlungen jeweils Ende Monats unaufgefordert mittels einer Quittung dem Regionalen Sozialdienst zu belegen; c. unverzüglich und unaufgefordert sämtliches Einkommen sowie Veränderungen ihrer Situation zu melden; d. weiteren Massnahmen und Weisungen des RSD und der Wohngemeinde Folge zu leisten und alle Termine pünktlich einzuhalten.