3. Die bewilligten Sozialhilfeleistungen werden gemäss § 13 SPG bzw. § 14 SPV mit folgenden Auflagen verbunden. Frau A. hat: a. sich gemäss § 14 SPV verpflichtet, sich um eine Wohnung im Rahmen der Mietzinsrichtlinien zu bemühen. Die Wohnungsbemühungen sind zu dokumentieren (Angabe des Inserat- Links/Inserats mit Kontaktperson, Telefonnummer, allfälliger Besichtigungstermin und Kopie des ausgefüllten Bewerbungsformulars) und dem RSD bis jeweils am 25. des laufenden Monats einzureichen;