1. Frau A., geb. XXX, werden monatlich Mietkosten in der Höhe von 1'059.50 Franken, abzüglich aller Einnahmen, ab 1. April 2022 befristet bis 30. Juni 2022 bewilligt. Ab 1. Juli 2022 werden im Budget von Frau A. nur noch Mietkosten in der Höhe von monatlich 850 Franken inkl. Nebenkosten berücksichtigt, sofern Frau A. nicht mit schriftlichen Bemühungen nachweisen konnte, dass ein Umzug in der gesetzten Frist nicht möglich war. 2. Die beiliegenden Budgetblätter bilden einen integrierenden Bestandteil dieses Entscheides.