g. die monatlichen Mietzinszahlungen jeweils Ende Monats unaufgefordert mittels einer Quittung dem RSD zu belegen; (…) (…) 3. Gegen den Gemeinderatsbeschluss vom 29. November 2021 erhob A. mit Eingabe vom 26. Dezember 2021 "Einsprache". Darin wehrte sich die Beschwerdeführerin gegen den Vorwurf, Taggelder der Arbeitslosenversicherung nicht deklariert zu haben (I/1; Begehren Ziffer 1); verlangte die Übernahme der Kosten einer Zahnbehandlung (I/2; Begehren -3-