Wie vorstehend ausgeführt, wird dem bestehenden Ensemble an Gebäuden am Siedlungsrand und dem Erhalt des Ortsbilds ein hoher Stellenwert beigemessen, womit es sich um ein Bauvorhaben in empfindlicher Umgebung handelt (siehe zum Ganzen vorne Erw. 4.6). Der Gemeinderat war aufgrund des geplanten Standorts ohne Weiteres berechtigt, das Bauprojekt auf Kosten der Bauherrschaft einem Experten zur Begutachtung zu unterbreiten, zumal der geplante Neubau im Vergleich mit den bestehenden Gebäuden in der näheren Umgebung auch in Kubatur und Gestaltung mit auskragenden und rückspringenden Gebäudeteilen als eher aussergewöhnlich zu qualifizieren ist.