_, sondern in R._____ realisiert wurde, befindet sie sich – anders als das vorliegende Bauvorhaben – nicht an prominenter Lage am Ortseingang, verfügt nicht über eine moderne Kubatur, sondern passt sich in Form, Gestaltung und Dachkonstruktion (Satteldach) den umliegenden Bauten an. Es ist nicht ersichtlich, inwiefern dem Gemeinderat aufgrund der bewilligten Wohnüberbauung in R._____ eine inkonsistente Bewilligungspraxis vorgeworfen werden könnte. - 21 -