Die von der Fachberaterin Ortsbild eingereichte Skizze zeigt, dass der geplante Neubau an diesem Standort als eigentlicher Fremdkörper hervorsticht. Die negative Wirkung wird dadurch verstärkt, dass die Beschwerdeführerin das Einfamilienhaus vor der bestehenden Fassadenlinie positionieren möchte und sie so noch mehr ins Zentrum rücken würde (Vorakten, act. 80; vgl. auch die Fotoaufnahmen der Bauprofile [Vorakten, act. 89 ff.]).