4.6.2.2. Die Vorinstanzen wie auch der Ortsbildexperte und die Fachberaterin Ortsbild beurteilten und kritisierten nicht die architektonische Gestaltung des Neubaus an sich, sondern dessen ästhetische Wirkung im Orts- und Strassenbild. Es ist nachvollziehbar und nicht zu beanstanden, dass sie dessen Erscheinungsbild mit den kubischen Einschnitten und auskragenden Gebäudeteilen als unruhig bezeichneten und zum bestehenden harmonischen Gesamtbild des restaurierten Bauernhauses und den giebelständig gleich ausgerichteten Reiheneinfamilienhäusern als unpassend erachteten.