Der Fachberaterin Ortsbild ist beizupflichten, dass es sich bei der Dorfeinfahrt auf der T-Strasse nicht um eine unbedeutende Quartierstrasse handelt, sondern um eine (auch durch die zahlreichen Besucher des Z) hochfrequentierte Strasse, welche überdies im IVS als regional bedeutend eingestuft wurde. Der ortsbauliche Zusammenhang ist wie dargelegt als empfindlich einzustufen, da die Baute am Dorfeingang unweigerlich wahrgenommen wird und die Strasse direkt in den wertvollen Dorfkern von Q._____ führt (Ortsbild von nationaler Bedeutung gemäss ISOS). Entsprechend befindet sich die Bauparzelle in der Umgebungszone VII mit dem Erhaltungsziel b, wonach die für die angrenzenden Ortsbildteile we-