4.6. 4.6.1. Sowohl der vom Gemeinderat beigezogene Ortsbildexperte als auch die Fachberaterin Ortsbild der kantonalen Fachstelle erachten die Einordnung der geplanten Baute als ungenügend. Sie erörtern eingehend und differenziert die ortsbauliche Struktur und das Zusammenspiel der bestehenden Bauten in der nahen Umgebung mit dem geplanten Neubau. Sie würdigen das Bauvorhaben sorgfältig und nachvollziehbar. Es kann ihnen beigepflichtet werden, dass sich das Bauprojekt aufgrund der exponierten Lage am Siedlungsrand in einer empfindlichen Umgebung befindet.