4.5.3. Die Vorinstanz machte sich anlässlich eines Augenscheins vor Ort ein Bild über die örtlichen Verhältnisse. Zur Beurteilung der umstrittenen Einpassung des Bauprojekts zog sie eine Fachberaterin der (kantonalen) Fachstelle Siedlungsentwicklung und Ortsbild bei. Diese erachtete das sogenannte W-Gebiet als für die Beurteilung der Einordnung massgebend. Es umfasse diejenigen Bauten, welche man vom S-weg her sehe, wenn man sich nordwestlich der Bauparzelle befinde, also in der Nähe der T-Strasse. Das für die Beurteilung massgebende Gebiet sei also eher eng zu fassen. Die Fachberaterin Ortsbild charakterisierte die massgebende Umgebung wie folgt: