Da die Gemeinde über ein Ortsbild von (gemäss ISOS) nationaler Bedeutung verfüge, die Bauparzelle direkt an die Dorfkernzone angrenze und zudem an einer der drei historischen Wegachsen von Q._____ liege, sei der Gestaltung des Neubaus hohe Beachtung zu schenken. Insgesamt störe das Neubauprojekt durch seine Lage in der Nähe der Einfahrtsachse und die ortsfremde Gestaltung das weitere Ortsbild von Q._____ empfindlich (kommunale Akten, Baugesuch- Nr. […]).