4.5.2. Der Gemeinderat legte das vorliegend umstrittene Baugesuch in Anwendung von § 50 Abs. 2 BNO dem Ortsbildexperten B._____ zur Begutachtung vor. Dieser hielt mit Bericht vom 28. August 2020 fest, dass auf der einen Seite der Bauparzelle das prägnante, historische und sorgfältig instand gestellte Bauernhaus mit mächtigem Giebeldach eine ortstypische Gestaltung aufweise. Auf der anderen Seite seien die Reiheneinfamilienhäuser W […] in einer schlichten Gesamtform unter einem Giebeldach zusammengefasst. Diese würden mit dem Bauernhaus einen reizvollen Innenhof bilden. Das Ensemble bilde einen passenden Auftakt zum geschützten Dorfkern von Q._____. Der in diesem Hof geplante, ausge-