dass dem Ortsbildexperten und dem Gemeinderat die moderne Architektur missfalle und diese als "unruhig" taxiert werde, genüge nicht. Die stark subjektiv geprägte Betrachtungsweise zeige sich auch darin, dass das im nächsten Umfeld liegende Z nicht zur massgebenden Umgebung gezählt werde. Zudem sei das vom Gemeinderat angeführte öffentliche Interesse zu relativieren, da das vorliegend strittige Projekt deutlich ausserhalb des Dorfkerns liege und der Gemeinderat ohnehin eine inkonsistente Bewilligungspraxis verfolge. So habe er im Jahr 2019 im Ortsteil R.___