U._____ handle, was ebenfalls in die Beurteilung der massgebenden Umgebung einfliessen dürfe. Ausserdem besitze die Gemeinde ein Ortsbild von nationaler Bedeutung, wobei die wesentlichen Eigenschaften auch am Rand des Gemeindegebietes gemäss Erhaltungsziel b zu bewahren seien. Auch der Richtplan des Kantons Aargau schreibe vor, dass ein Gefälle der Siedlungsqualität zwischen Kerngebieten und Aussenquartieren zu vermeiden sei. Die Qualität nicht schutzwürdiger Siedlungsbereiche sei ebenfalls von Bedeutung, weil das Ortsbild in seiner Gesamtheit zu betrachten sei.