Die Vorinstanz sah keine Veranlassung von der Einschätzung der Fachberaterin Ortsbild abzuweichen, wonach bei den bestehenden Bauten eine gewisse Einheit bestehe, der Neubau aufgrund der abweichenden Proportionen, der modernen Optik und der Positionierung hingegen hervorsteche. Auch die Akten und der Augenschein hätten bestätigt, dass sich das geplante Einfamilienhaus derart deutlich von seiner Umgebung abheben würde, dass insgesamt nicht mehr von einer guten Gesamtwirkung gesprochen werden könne. Das bestehende Gebäudeensemble sei bei der Dorfeinfahrt im Bereich der T-Strasse gut wahrnehmbar, weshalb ihm eine besondere Bedeutung zuzumessen sei.