Es sei zu verhindern, dass der Charakter der Baumschulbauzone mit ihren besonderen Bauten und Anlagen auf die Bauten in der Zone WG2 Einfluss nehme. Ebenfalls Teil der massgebenden Umgebung seien diverse grössere Bauten auf den Parzellen Nrn. kkk, lll und mmm sowie die […] auf der Parzelle Nr. ddd (vgl. zum Ganzen: angefochtener Entscheid, Erw. 5.7). Die Vorinstanz sah keine Veranlassung von der Einschätzung der Fachberaterin Ortsbild abzuweichen, wonach bei den bestehenden Bauten eine gewisse Einheit bestehe, der Neubau aufgrund der abweichenden Proportionen, der modernen Optik und der Positionierung hingegen hervorsteche.