4.2. 4.2.1. Der Gemeinderat erwog in seinem Entscheid, dass die Gemeinde Q._____ im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) verzeichnet sei. Die gute Einpassung von Neubauten in das Ortsbild von Q._____ sei äusserst wichtig, weshalb beim Ortsbildexperten B._____ ein Fachgutachten in Auftrag gegeben worden sei. Dieser habe das Projekt aufgrund der ortsfremden Gestaltung und der negativen Wirkung auf die Umgebung aus Sicht des Ortsbildschutzes klar abgelehnt.