Damit steht fest, dass man in den Baugesuchen aus den Jahren […] vom selben Geländeverlauf ausging. Es ist bei dieser Ausgangslage nicht zu beanstanden, dass sowohl der Gemeinderat als auch die Vorinstanz gestützt auf diese Pläne auf den ursprünglichen, natürlich gewachsenen Geländeverlauf als massgebendes Terrain schlossen.