WBE.2022.257 vom 28. März 2023, Erw. 3.2). Diesen sogenannten "Urzustand" zu ermitteln, ist eine schwierige und aufwendige Aufgabe, da das natürlich belassene, unüberbaute Baugrundstück im Zeitalter des verdichteten Bauens selten ist. Meist muss – wo vorhanden – von älteren Terrainaufnahmen (dokumentiert in früheren Baugesuchsunterlagen, Strassenbauprojekten usw.) auf den "ursprünglichen Geländeverlauf" geschlossen werden. Der Beizug von historischen Karten oder geologischen Gutachten bei jedem Bauvorhaben erscheint zwar weder praktikabel noch verhältnismässig (Entscheide des Verwaltungsgerichts WBE.2018.128 vom 3. Dezember 2018, Erw. 9, und WBE.2022.257 vom 28. März 2023, Erw.