A. Der Gemeinderat Q._____ legte das Baugesuch der A._____ AG für den Neubau eines Einfamilienhauses auf der Parzelle Nr. aaa vom 20. März bis 6. Mai 2020 öffentlich auf. Während der Auflagefrist gingen beim Gemeinderat drei Einwendungen ein. Mit Entscheid vom 11. August 2021 hiess der Gemeinderat die Einwendungen teilweise gut und wies das Baugesuch ab. B. Auf Beschwerde der A._____ AG hin fällte das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), Rechtsabteilung, am 7. März 2023 folgenden Entscheid: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen.