zu das Urteil des Bundesgerichts 1C_460/2018 vom 14. März 2019, Erw. 4.3 und 4.4.1). Dass die Instandsetzung respektive Anpassung an den heutigen Wohnstandard (und die Bedürfnisse älterer Menschen) allenfalls kostspieliger wäre als der geplante Dachgeschossausbau des Gebäudes Nr. bbb, vermag die Eignung der Wohnung im Gebäude Nr. ccc als landwirtschaftlicher Wohnraum, insbesondere auch als Altenteil ebenfalls nicht in Frage zu stellen. Auch von der Grösse her erscheint eine Nutzfläche von über 80 m2 als ausreichend für einen Einpersonenhaushalt.