Heute ist diese Wohnung an eine nicht im Betrieb der Beschwerdeführer tätige Person vermietet (Vorakten, act. 32), wird mithin landwirtschaftsfremd genutzt. Daraus lässt sich schliessen, dass sich diese Räumlichkeiten grundsätzlich für eine zeitgemässe Wohnnutzung eignen, ansonsten sie sich auch nicht vermieten liessen. Eine Holzheizung bzw. die Notwendigkeit, diese täglich einzufeuern, spricht noch nicht gegen eine zeitgemässe Wohnnutzung; ebenso wenig die alte Bausubstanz. Auf den Luftbildaufnahmen des Geoportals des Aargauischen Geografischen Informationssystems (AGIS) hinterlässt das gesamte Gebäude Nr. ccc einen gut unterhaltenen Eindruck. Auch die Seitenansichten auf Streetview