Auch die weiteren Einrichtungen seien in die Jahre gekommen und entsprächen nicht dem heutigen Wohnstandard, sicher nicht für ältere Menschen. Die Wohnung sei für den Vater objektiv nicht mehr zumutbar. Als ehemaliger Betriebsleiter solle er in einer zeitgemässen Wohnung auf dem Betrieb wohnen können, sprich in der beantragten Wohnung im Dachgeschoss, nicht in einem Uralt-Bau. -8-