Dazu nahmen die Beschwerdeführerin in der Replik dahingehend Stellung, dass die Wohnung im Gebäude Nr. ccc uralt und in einem schlechten Zustand sei. Der Vater der Beschwerdeführerin 1.2 sei in dieser Wohnung aufgewachsen. Seither sei sie kaum verändert und jedenfalls nicht substanziell renoviert worden. So verfüge sie beispielsweise über keine zeitgemässe Heizung, sondern lediglich über einen Specksteinofen, für welchen täglich das Holz in Handarbeit herbeigeschafft und welcher täglich eingefeuert werden müsse. Auch die weiteren Einrichtungen seien in die Jahre gekommen und entsprächen nicht dem heutigen Wohnstandard, sicher nicht für ältere Menschen.