abtretende Generation) um eine landwirtschaftliche Wohnnutzung handelt, beurteilt sich die Bewilligungsfähigkeit der geplanten Wohnraumerweiterung im Dachgeschoss nach Art. 16a des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (Raumplanungsgesetz, RPG; SR 700) samt den dazugehörigen präzisierenden Ausführungsbestimmungen in der Raumplanungsverordnung vom 28. Juni 2000 (RPV; SR 700.1).