II. 1. Streitgegenstand des vorliegenden Verfahrens bildet die Bewilligungsfähigkeit der Wohnraumnutzung des Dachgeschosses im Gebäude Nr. bbb auf der Parzelle Nr. aaa in der Landwirtschaftszone, wobei die Errichtung einer in sich abgeschlossenen neuen Wohneinheit mit Küche und Sanitärzellen zur Diskussion steht. Gemäss den Angaben der Beschwerdeführer soll diese Wohnung von ihrem Vater als Alterswohnung genutzt werden, während sie beabsichtigen, die Betriebsleiterwohnung im Erdgeschoss des Gebäudes Nr. bbb zu beziehen. Weil es sich bei der Nutzung als Altenteil (für die -5-