3. In der Replik vom 10. Juli 2023 hielten die Beschwerdeführer an ihren Anträgen fest. Der Regierungsrat und Gemeinderat Q. reichten keine Duplik ein. D. Das Verwaltungsgericht hat den Fall auf dem Zirkularweg entschieden (§ 7 des Gerichtsorganisationsgesetzes vom 6. Dezember 2022 [GOG; SAR 155.200]). Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: