2. Den Beschwerdeführern sei die Baubewilligung zu erteilen für die Wohnraumerweiterung (Teilausbau Estrich in Gebäude Nr. bbb). 3. Eventualiter sei die Sache an die Vorinstanz zurückzuweisen zur Erteilung der Baubewilligung für die Wohnraumerweiterung (Teilausbau Estrich in Gebäude Nr. bbb). 4. Subeventualiter sei die Sache an die Vorinstanzen zurückzuweisen zur Neubeurteilung der Bewilligungsfähigkeit der Wohnraumerweiterung (Teilausbau Estrich in Gebäude Nr. bbb).