Der Gemeinderat Q. leitete das Baugesuch zwecks Prüfung der kantonalen Belange (Bauen ausserhalb der Bauzone) an das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), Abteilung für Baubewilligungen, weiter. Die Abteilung für Baubewilligungen erliess am 23. August 2021 die folgende Verfügung: I. Das Baugesuch für die Wohnraumerweiterung (Teilausbau Estrich im Gebäude Nr. bbb) wird abgewiesen. Der gesamte Estrichbereich (166 m 2) ist weiterhin als Abstellraum zu nutzen und darf nicht bewohnt werden. II. Dem Verarbeitungsraum und dem mobilen Verkaufsstand wird bezüglich der kantonalen Prüfbelange unter folgenden Auflagen zugestimmt: