7. 7.1. Die Beschwerdeführerinnen bemängeln, das von ihnen angeregte Reservoir sei nicht geprüft worden. Offenbar versprechen sie sich von der kurzfristigen Speicherung des Trinkwassers einen kontinuierlicheren, für die Kraftwerke vorteilhafteren Abfluss in den Aabach; dabei betonen sie die Bedeutung der Wasserkraft als emissionsarmer Energiequelle. Eine Prüfung der technischen und finanziellen Machbarkeit wäre ihrer Ansicht nach angezeigt gewesen (Verwaltungsgerichtsbeschwerde, S. 16 f.).